Bei der Tierhaltung, der Fütterung und der Tiergesundheit arbeiten Landwirtschaftsbetriebe, Bund und Kantone eng zusammen. Während mit Gesetzen bereits ein hoher Standard gesetzt wird, sorgen freiwillige Programme für noch mehr Tierwohl.
Gesetze zur Tierhaltung in der Schweiz
Per Gesetz werden die Tiere in der Schweiz naturnah gehalten: So werden etwa Kälber ab der zweiten Lebenswoche bis zum Alter von vier Monaten zwingend in Gruppen gehalten und nicht angebunden. Zudem steht ihnen auch Raufutter, das heisst Gras und Heu, zur freien Verfügung. Dieses Raufutter sorgt übrigens auch für die rosa bis rötliche Farbe vom Kalbfleisch.
Das Gesetz regelt auch die Transportzeiten: Während in der EU bis zu 24 Stunden erlaubt sind, dürfen Tiere in der Schweiz höchstens acht Stunden unterwegs sein, maximal sechs Stunden davon Fahrzeit.
Die Tierschutz-Gesetzgebung wird kontinuierlich angepasst und ihre Einhaltung kontrolliert. So erhalten zum Beispiel seit Mitte 2018 Schweine mehr Platz und haben jederzeit Zugang zu Stroh, Raufutter und Beschäftigungsmaterial. Auch der Mindest-platzbedarf pro Tier und die Bestandesgrössen sind in der Schweiz gesetzlich geregelt.
Freiwillige Programme zur Tierhaltung
Vom Staat werden auch freiwillige Programme zur Verbesserung der Tierhaltung unterstützt. Die wichtigsten sind BTS und RAUS.
BTS
Das Programm zur «Besonders Tierfreundlichen Stallhaltung» verbessert die Tierhaltung weiter, da es mit seinen Anforderungen über die geltenden Gesetze hinausgeht. 62 % der Schweizer Nutztiere profitieren von BTS (Stand 2021).
RAUS
Auch Tiere schätzen frische Luft, weshalb das Programm «Regelmässiger AUSlauf im Freien» festschreibt, dass Schweinen und Rindern ein befestigter Aussenbereich offensteht. Dadurch erhalten zum Beispiel die Schweine auch eine grössere Gesamtfläche. 88% der Schweizer Landwirtschaftsbetriebe beteiligen sich an diesem freiwilligen Programm (Stand 2021).
Einheimisches im Futtertrog
Die Nutztiere in der Schweiz fressen vor allem Futter aus einheimischer Produktion: Rund 83,7 % davon wachsen auf unseren Wiesen und Feldern (Stand 2019). Der Rest ist Getreide – vorwiegend aus Europa – und Soja. Beim Sojaschrot stammen gemäss dem Sojanetzwerk 95 % aus verantwortungsbewusstem, zertifiziertem Anbau.
Food Waste? Schwein gehabt!
Schweine verwerten bei uns in hohem Masse Nebenprodukte der Lebensmittelverarbeitung: von der Molke aus der Käseherstellung über Mahl- und Schälprodukte aus der Getreide- und Kartoffelverarbeitung bis hin zu Rüstabfällen aus der Gemüseproduktion. Damit leistet die Nutztierhaltung auch einen wertvollen Beitrag gegen Food Waste.
Gesundheit geht vor – auch bei Tieren
Dank einer aktiven Überwachung und der lückenlosen Rückverfolgbarkeit von Frischfleisch ist die Schweiz weitgehend frei von Tierseuchen. Arzneimittel werden nur in Zusammenarbeit mit der Tierärztin oder dem Tierarzt verabreicht und protokolliert.
Nach einer Behandlung mit Medikamenten gelten für Nutztiere Absetzfristen. Innerhalb dieser Absetzfrist darf weder Milch noch Fleisch des betreffenden Tiers verkauft werden.