Tierhaltung
Antibiotika und Schweizer Fleisch: die Fakten
Die Verwendung von Antibiotika bei Nutztieren ist in der Schweiz sehr strikt reglementiert. Denn Halter und Produzenten dürfen diese Mittel nur einsetzen, wenn es wirklich nötig ist und der Tierarzt diese verschrieben hat. Die Kontrollen dazu sind streng.
Dürfen Antibiotika zur Leistungsförderung eingesetzt werden?
Nein. Seit 1999 ist es in der Schweiz verboten, Nutztieren zur Leistungssteigerung Antibiotika zu verabreichen. Dies ist im Schweizer Gesetz genau festgelegt.
Welche Rolle spielt der Tierarzt?
Generell gilt: Nur der Tierarzt darf einem Tier Antibiotika verschreiben, wenn er aufgrund einer Diagnose eine Behandlung als erforderlich erachtet. Der Bauer muss aufschreiben, welche Arzneimittel er wann und welchem Tier gibt, und der Tierarzt muss dieses Behandlungsjournal kontrollieren. Dies stellt sicher, dass nur das nötige und richtige Medikament in der korrekten Anwendung verabreicht wird.
Gelangen Rückstände von Antibiotika in unser Fleisch?
Zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten gibt es bezüglich Antibiotikarückständen in tierischen Produkten strikte gesetzliche Auflagen, deren Einhaltung regelmässig kontrolliert wird.
Dazu gehört die Absetzfrist nach einer Behandlung mit Antibiotika: Muss ein Tier mit einem Antibiotikum behandelt werden, darf es während einer festgelegten Zeit nicht geschlachtet werden. Und zwar so lange, bis das Medikament in seinem Körper abgebaut ist.
Was gilt bei importiertem Fleisch?
Bei importiertem Fleisch muss auf der Etikette darauf hingewiesen werden, dass antimikrobielle Leistungsförderer bei der Mast eingesetzt werden konnten.
Was versteht man unter Antibiotika und Antibiotikaresistenzen?
Antibiotika werden bei Menschen und Tieren eingesetzt, um durch Bakterien hervorgerufene Krankheiten zu bekämpfen. Ein Antibiotikum muss möglichst gezielt eingesetzt werden: genau auf die krankmachenden Bakterien abgestimmt und präzise in der Anwendung. Nur so braucht es so wenig Antibiotika wie möglich. Damit kann die Gefahr vermindert werden, dass Bakterien gegen Antibiotika «immun», also antibiotikaresistent werden.
Antibiotikaresistenzen können entstehen, wenn Bakterien gegen die eingesetzten Substanzen immun werden. Dies kann im Prinzip jedes Mal passieren, wenn Antibiotika zum Einsatz kommen. Vermindert wird das Risiko jedoch durch eine gezielte und sachgemässe Anwendung: Verabreichung nur bei bakteriellen Infekten, Wahl des richtigen Antibiotikums sowie Einhaltung der verschriebenen Dosierung und Behandlungsdauer. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass ein Antibiotikum nur vom Tierarzt verordnet und die Abgabe kontrolliert wird.
Letztlich führt eine Resistenz dazu, dass ein Antibiotikum weniger gut oder gar nicht mehr wirkt. In einem solchen Fall wird es schwieriger oder gar unmöglich, eine mikrobielle Krankheit bei einem Menschen oder einem Tier zu behandeln. Antibiotika müssen also so sparsam wie möglich eingesetzt werden. Die Schweiz ist dabei auf gutem Weg, auch dank dem Bundesrat: Er setzt eine staatliche Strategie gegen die Ausbreitung resistenter Bakterien um und führt ein nationales Monitoring von Antibiotikaresistenzen durch.